Fuer Sparfuechse – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechtefreie Musik im Internet.
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) - moechten Sie etwas anschauen müssen Sie bezahlen!
Wer hat ihn noch nicht gesehen, den Text auf einem prominenten Online-Musik und Videoportal der aussagt, dass das gewuenschte Musikstueck in Ihrem Land blöderweise nicht zur Verfügung steht. Verwundert hat sich schon so mancher gefragt, weshalb dieses Musikvideo absolut nicht für das Heimat - Land geeignet scheint. Doch das ist alles andere als so. Dass Musik und Videoportale einige Musikstuecke in der Bundesrepublik oder in anderen Ländern gar nicht anbieten dürfen, hat einen anderen Grund. Und wie so häufig ist es das Geld, was den frustrierten Benutzer, das gewaehlte Video vorenthält. Bloß nicht nur wer im Web auf namhaften WWW-Seiten Musikstuecke ansehen möchte, sondern ein jeder der Musikstuecke für unternehmerische Projekte nutzt, wie zum Beispiel in einer Disko oder einer oeffentlichen Veranstaltung muss Gebühren dafür entrichten. Die für die Gebühren in der Bundesrepublik zuständige Verwertungsgesellschaft heißt GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) handelt dabei wie die Gebühreneinzugszentrale und geht erst einmal davon aus, dass jeder Autor und Kuenstler und jedes Lied mit GEMA-Gebuehren belegt ist. Auch Schelte aus Kuenstlerreihen muss die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) in diesen Tagen hinnehmen. Immer mehr GEMA-Gebuehren für die Künstler und durchaus nicht zuletzt „GEZ-Methoden“, wenn Kitas für vervielfaeltigte Notenblätter zahlen sollen, werden ihr vorgeworfen. Um demgegenüber in den Spaß von sehr guter Musik zu kommen, gibt es die Opportunität auf gemafreie musik zurückzugreifen.
Musik ohne Gebühren - GEMA-Freie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Tonkunst im Netz der Netze
Um den Gebühren zu entkommen und ihre Tonkunst ohne Gebühren anzubieten haben sich Netaudios im Hochgeschwindigkeitsnetz gebildet, wo gemafrei music angeboten wird. Ein Musiker und Autor, der auf die Hilfe der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verzichtet und kein Mitglied ist, kann die Rechte seiner Musikstuecke selbst veräußern oder die Tonkunst gratis zur Verfügung stellen. Das Werk des Autors wird für die gesamte Laufzeit der Schutzzeit von siebzig Jahren ohne jeglichen Anspruch auf Vergütung weltweit der Öffentlichkeit unwiderruflich zur Verfügung gestellt. Bei einem nachtraeglichen Eintritt des Kuenstlers in die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist es für die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gar nicht möglich, für diese Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechtefreie Musik Gebühren zu verlangen. Ist der Künstler bereits Angehöriger der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema), ist es ihm gar nicht möglich royalty free music zu veröffentlichen, da er mit seinem Beitritt der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) das Recht gibt Gebühren für alle seine oeffentlich gemachten Musikstuecke, gleichermaßen wie ein Inkasso-Berieb, einzutreiben. Der Pluspunkt bei der Nutzung von GEMA-Freie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Musik ist, dass diese in den Medien ohne Berechnung einer GEMA-Gebuehr benutzt werden kann. Auch kann Gemafreie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Musik von anderen Künstlern zur Weiterbearbeitung benutzt werden. Bei Film oder Videoproduktionen wird GEMA-Freie (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Tonkunst durchaus nicht oft genutzt, da durch die Regelungen, in einem solchen Fall auch das Video oder der Film der Öffentlichkeit total ohne jegliche Gebühr zur Verwendung gestellt werden muss.
Alternative Länder haben sich mit den für sie verantwortlichen Verwertungsgesellschaften inzwischen geeinigt, sodass viele Musikstücke und Filme auf den namhaften Internetseiten wieder einzusehen sind und auf keinen Fall der allzu weithin bekannte Spruch erscheint, der sagt, dass das gewünschte Video blöderweise in ihrem Land in keiner Weise verfügbar ist.