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So funktioniert die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung

Kein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung. Diese ist hierzulande ein Muss, das gilt im Übrigen auch für die meisten anderen Europäischen Ländern. Die Kfz Versicherung kommt zur Anwendung bei Schäden, die einem anderen beispielsweise durch einen Unfall verursacht werden. In diesem Fall wird nicht nur der Lenker haftpflichtig, sondern auch der Halter eines Fahrzeuges. Sogar in jenem Fall, in dem er keine Schuld an einem Unfall trägt. So kann sich der Gesetzgeber sicher sein, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine Ansprüche durchsetzen kann und diese nicht bei grossen Schadensfällen an den finanziellen Grenzen des Verursachers enden. Da eine derartige Haftpflichtversicherung obligatorisch ist und sogar ein Erfordernis darstellt, damit ein Fahrzeug überhaupt eine Zulassung bekommt, sind die Versicherungsgesellschaften umgekehrt angehalten, einen Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung gut zu heissen. Nur in ganz bestimmten Fällen darf ein solcher Antrag abgelehnt werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst mehrere Typen von Schäden. Im Vordergrund stehen dabei Personenschäden (bis zu 7,5 Mio. Euro je Schadensfall), wie zum Beispiel Kosten für die Heilung, Vermögensschäden, sowie Sachschäden. Meistens sind das Reparaturen an anderen Fahrzeugen. Die Kfz-Versicherung schützt allerdings nicht den betroffenen Fahrzeug-Lenker.
Die Versicherungsprämie hängt ab verschiedenen Faktoren. Einerseits vom Fahrzeugmodell an sich. Weiter entscheidend ist die Regionalklasse. Also der Ort, wo die Zulassung erfolgte. Die Versicherer stützen sich dabei auf Statistiken, die über die Häufigkeit von Schäden in einer Region Aufschluss geben. Ausserdem existieren weitverzweigte Rabattsysteme, mit welchen die Versicherer den Fahrzeughaltern Vergünstigungen gewähren. So erhält eine günstigere Prämie, wer Fahrausweis schon lange hat und in dieser Zeit möglichst unfallfrei gefahren ist. Dagegen sind die Prämien höher, wenn es häufig Unfälle gegeben hat. Wie alt das betreffende Fahrzeug ist hat ebenso einen Einfluss wie die jährliche Fahrleistung. Die Versicherungsgesellschaft kann ein solches Beitragsmodell weitgehend selbst bestimmen. Daher ist es nicht immer einfach, die einzelnen Angebote untereinander zu vergleichen.
Meistens wird ein Fahrzeug auf jene Person in einem Haushalt zugelassen, das den Fahrausweis schon am längsten besitzt. Denn bei unerfahrenen und jungen Haltern sind die Prämien am höchsten. Die Versicherung ist einem Geschädigten in jedem Fall zur Leistung verpflichtet. Auch dann, wenn der Lenker fahrlässig gehandelt hat. Selbst bei Trunkenheit ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet. Dann aber kann sie auf den Versicherten zurückgreifen. Genauso verhält es sich, wenn der Versicherte der Versicherungsgesellschaft falsche Angaben liefert, oder die Prämien nicht bezahlt hat. Hier kann die Versicherung ihren Kunden nicht bloss mit höheren Prämien bestrafen, sondern unter Umständen sogar den Vertrag ausserhalb der ordentlichen Laufzeit auflösen. Von Seiten des Versicherten kann die Versicherung enden, wenn er z.B. sein Auto weiterverkauft. Und es besteht ein Recht zur Vertragsauflösung, wenn Prämien erhöht werden und weiter auch im Falle eines Schadens.
Wird der Vertrag aufgelöst oder ist die ordentliche Laufzeit zu Ende, so gilt die sogenannte Nachhaftung. Das bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen selbst bei Beendigung eines Vertrages weiterhin für einen weiteren Monat haftbar ist.

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